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Inhalt: 25g
Qualitätsmerkmale:
- aus kontrolliert biologischem Anbau - reines Naturprodukt - heißt auch Honigblatt
Verwendungsgebiet: Badezusatz - als Zuckerersatz gebräuchlich, ist in der EU aber nicht als Lebensmittel zugelassen!
Rechtliche Situation in der EU:
Stevia rebaudiana ist innerhalb der EU nicht als Lebensmittel freigegeben. Süßstoffe gelten als Zusatzstoffe und müssen zugelassen sein. Einen entsprechenden Antrag eines belgischen Labors lehnte die Europäische Kommission im Sommer 1999 ab, da die Studienunterlagen zu Stevia nicht ausreichend sei. Wer Stevia EU-weit als Süßstoff verkauft oder als Zusatzstoff verwendet, verstößt gegen geltendes Recht. Stevia kann wegen seiner positiven dermatologischen Eigenschaft zu kosmetischen Produkten verarbeitet werden.
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